Ziel von Prävention ist es, Verantwortungsträger*innen zu sensibilisieren, Kinder und Jugendliche zu stärken und betroffenen Kindern und Jugendlichen eine Sprache zu geben.
Prävention von sexualisierter Gewalt geschieht vor allem dadurch, dass wir als Pfadfinder*innen respektvoll, achtsam und wertschätzend miteinander umgehen. Wir schaffen eine Atmosphäre, in der individuelle Bedürfnisse wahrgenommen und ernst genommen werden und eine Kultur des Hinschauens und der Grenzachtung herrscht. So entsteht ein Klima, in dem sich alle gut aufgehoben fühlen und kein Raum für Grenzverletzungen und sexuelle Gewalt ist.
einfacher umformulieren
Das Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt umfasst präventive Maßnahmen, die auf struktureller Ebene ansetzen und durch Regeln, Leitfäden und Richtlinien klare Bedingungen schaffen und Umgangsweisen festlegen. Es hat außerdem zum Ziel, pädagogische Maßnahmen umzusetzen und eine inhalt-liche Auseinandersetzung mit dem Thema Sexualisierte Gewalt, Gespräche über Grenzen, Grenz-verletzungen und Sexualität anzuregen.
Schutz von Mädchen und Jungen
- Wir wollen die uns anvertrauten Mädchen und Jungen, Kinder und Jugendlichen vor Schaden und Gefahren, Missbrauch und Gewalt schützen.
Umgang mit Nähe und Distanz
- Wir wollen die sexuelle Dimension von Beziehungen bewusst wahrnehmen und einen verantwortungsbewussten Umgang mit Nähe und Distanz innerhalb der Arbeit des VCP gestalten.
Stellung beziehen
- Wir beziehen gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten aktiv Stellung.
Keine Ausnutzung der Rolle als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher
- Leitungspersonen und andere Mitarbeitende nutzen ihre Rolle nicht für sexuelle Kontakte zu den ihnen anvertrauten jungen Menschen.
Kinder und Jugendliche ernst nehmen
- Wir nehmen die individuellen Grenzempfindungen der Mädchen und Jungen, der Kinder und Jugendlichen ernst und wahren diese.
Respekt vor der Intimsphäre
- Wir respektieren die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham von Gruppenmitgliedern und Teilnehmenden sowie der Mitarbeitenden.
Grenzüberschreitungen wahrnehmen
- Wir schreiten bei Grenzübertritten Anderer in den Gruppen, bei Aktivitäten und Angeboten, ein und vertuschen sie nicht.
Kein abwertendes Verhalten
- Wir verzichten auf abwertendes Verhalten und achten darauf, dass andere in den Gruppen, bei den Fahrten und Freizeiten, den Angeboten und Aktivitäten sich ebenso verhalten.
In Ergänzung zum Selbstverständnis für eine altersgerechte Auseinandersetzung mit den Regeln unseres Miteinanders in der Gruppenstunde gibt es die Präventionsgrundsätze.
Dein Körper gehört dir!
- Du bist wichtig und du hast das Recht zu bestimmen, wie, wann, wo und von wem du angefasst werden möchtest.
Deine Gefühle sind wichtig!
- Du kannst deinen Gefühlen vertrauen. Es gibt angenehme Gefühle, da fühlst du dich gut und wohl. Unangenehme Gefühle sagen dir, dass etwas nicht stimmt, du fühlst dich komisch. Sprich über deine Gefühle, auch wenn es schwierige Gefühle sind.
Es gibt angenehme und unangenehme Berührungen!
- Es gibt Berührungen, die sich gut anfühlen und richtig glücklich machen. Aber es gibt auch solche, die komisch sind, Angst auslösen oder sogar weh tun. Niemand hat das Recht, dich zu schlagen oder dich so zu berühren, wie und wo du es nicht willst. Manche Leute möchten so be-rührt werden, wie du es nicht willst. Niemand darf dich zu Berührungen überreden oder zwingen.
Du hast das Recht, nein zu sagen!
- Es gibt Situationen, in denen du nicht gehorchen musst.
Es gibt gute und blöde Geheimnisse!
- Gute Geheimnisse machen Freude und sind spannend. Blöde Geheimnisse sind unheimlich und sind schwer zu ertragen. Solche darfst du weitererzählen, auch wenn du versprochen hast, es niemanden zu sagen.
Sprich darüber, hole Hilfe!
- Wenn dich etwas bedrückt oder du unangenehme Erlebnisse hast, rede darüber mit einer Person, der du vertraust. Höre nicht auf zu erzählen, bis dir geholfen wird.
Du bist nicht schuld!
- Wenn Erwachsene deine Grenze überschreiten – egal, ob du Nein sagst oder nicht – sind immer die Erwachsenen verantwortlich für das, was passiert.
Für das Bundeslager 2014 wurden „Deine Rechte auf Fahrt und Lager“ formuliert. Sie orientieren sich an der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen.
- Wohlfühlen: Niemand darf dir auf dem Lagerplatz drohen oder Angst machen.
- Gleichbehandlung: Niemand darf dich wegen deiner Hautfarbe, Herkunft, deines Geschlechts oder etwas anderem beleidigen, abwerten oder sich über dich lustig machen.
- Ruhe und Erholung: Auf dem Bundeslager darfst du nicht nur spielen, sondern hast auch das Recht auf Ruhe und Erholung. Besonders nachts darfst du das einfordern. Du musst nicht erdul-den, dass man dich nachts gegen deinen Willen weckt.
- Eigene Meinung und Mitbestimmung: Deine Meinung ist wichtig und muss gehört werden. Du darfst in deiner Gruppe Ideen einbringen und das Bundeslager mitgestalten.
- Keine Gewalt: Das Bundeslager ist gewaltfrei. Niemand darf dich mit Taten oder Worten ver-letzen. Egal ob im Spiel oder als Bestrafung. Pflocken, fesseln und festhalten gegen deinen Willen ist nicht erlaubt.
- Gesundheit: Du hast das Recht, ausreichend Essen und Trinken zu bekommen. Wenn du dich verletzt oder dir etwas weh tut, hast du das Recht auf medizinische Versorgung, zum Beispiel im Lagerkrankenhaus.
- Dein Körper gehört dir: Niemand darf mit dir zärtlich sein, wenn du das nicht möchtest. Du entscheidest selbst darüber, wer dich fotografiert oder filmt, dich auf Zecken untersucht und wer dich umarmen darf.
- Du bestimmst selbst: Niemand darf dich zwingen mit Unbekannten oder Personen des anderen Geschlechts in einem Zelt zu schlafen. Du entscheidest selbst, inwieweit du beim Duschen oder im Schwimmbad deinen Körper zeigen willst.
- Wenn jemand deine Rechte verletzt, sage deutlich Nein und hole dir Hilfe. Wende dich an deine Gruppenleiterin oder deinen Gruppenleiter oder an eine Person, der du vertraust. Lass nicht nach, bis man dir hilft. Hilfe holen ist kein Petzen, sondern dein Recht.
- Andere haben dieselben Rechte wie du. Achte darauf, dass du die Rechte der anderen nicht verletzt.