Es gilt auch wie auf allen anderen Pfadfinderlagern das Jugendschutzgesetz einzuhalten. [1]
GO oder NOGO | Details/Erklärungen | |
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Rauchen | ||
Alkoholkonsum | ||
Außerpfadfinderische Veranstaltungen | Nachtclubs etc. | |
Lieder in der Öffentlichkeit singen | Keine Lieder, die über Alkoholkonsum sind oder andere nicht-pfadfinderische Lieder | |
Öffentliches tragen von Messern | Aber: Keine gesetzlich verbotenen Messer und auch nur bis max. 12 cm Klingenlänge | |
In Naturschutzgebieten schlafen | Kann auch zu Geldstrafen führen! | |
Trampen | Aber: Nicht mit Sipplingen und nicht auf der Autobahn (Rechtlinien beachten!) | |
Keine Einverständniserklärung der Eltern | Das ist Kindesraub und damit sehr strafbar!!! | |
Mädchen und Junge in einem Zelt schlafen lassen | Solange alle damit einverstanden sind! | |
Aus einem Bach trinken | Solange das Wasser klar ist, fließt und alle damit einverstanden sind | |
Bilder von Personen machen | Es sei denn, die Person ist einverstanden, bzw. man hat die Einverständniserklärung der Eltern | |
Feuer machen | Nur an gekennzeichneten Feuerstellen | |
Schwimmen | Solange die Eltern es bei der Anmeldung erlauben | |
(Sexuelle) Belästigung | ||
An Häusern klingeln und nach Essen/Trinken fragen | Wir schnorren viel, aber wenn die Leute ,Nein‘‘ sagen, respektieren wir dies. Achtung: Manche Menschen fühlen sich schnell dadurch belästigt. | |
An evangelischen Gemeindehäusern um einen Schlafplatz bitten | In Absprache mit der zuständigen Pfarrerin / dem zuständigen Pfarrer. | |
In den Wald kacken | So lange nicht ausdrücklich verboten (d.h. in Naturschutzgebieten, etc.) stellt das kein Problem dar. Allerdings sollte man sein Geschäft verbuddeln. | |
Nacktwandern (Oberkörperfrei) | Innerhalb von Ortschaften kann es strafbar sein, wenn man aktiv Leute belästigt. In der freien Natur ist das aber kein Problem. |
mehr dazu hier:(https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/) ↩︎