Es gilt auch wie auf allen anderen Pfadfinderlagern das Jugendschutzgesetz einzuhalten. [1]
| GO oder NOGO | Details/Erklärungen | |
|---|---|---|
| Rauchen | ||
| Alkoholkonsum | ||
| Außerpfadfinderische Veranstaltungen | Nachtclubs etc. | |
| Lieder in der Öffentlichkeit singen | Keine Lieder, die über Alkoholkonsum sind oder andere nicht-pfadfinderische Lieder | |
| Öffentliches tragen von Messern | Aber: Keine gesetzlich verbotenen Messer und auch nur bis max. 12 cm Klingenlänge | |
| In Naturschutzgebieten schlafen | Kann auch zu Geldstrafen führen! | |
| Trampen | Aber: Nicht mit Sipplingen und nicht auf der Autobahn (Rechtlinien beachten!) | |
| Keine Einverständniserklärung der Eltern | Das ist Kindesraub und damit sehr strafbar!!! | |
| Mädchen und Junge in einem Zelt schlafen lassen | Solange alle damit einverstanden sind! | |
| Aus einem Bach trinken | Solange das Wasser klar ist, fließt und alle damit einverstanden sind | |
| Bilder von Personen machen | Es sei denn, die Person ist einverstanden, bzw. man hat die Einverständniserklärung der Eltern | |
| Feuer machen | Nur an gekennzeichneten Feuerstellen | |
| Schwimmen | Solange die Eltern es bei der Anmeldung erlauben | |
| (Sexuelle) Belästigung | ||
| An Häusern klingeln und nach Essen/Trinken fragen | Wir schnorren viel, aber wenn die Leute ,Nein‘‘ sagen, respektieren wir dies. Achtung: Manche Menschen fühlen sich schnell dadurch belästigt. | |
| An evangelischen Gemeindehäusern um einen Schlafplatz bitten | In Absprache mit der zuständigen Pfarrerin / dem zuständigen Pfarrer. | |
| In den Wald kacken | So lange nicht ausdrücklich verboten (d.h. in Naturschutzgebieten, etc.) stellt das kein Problem dar. Allerdings sollte man sein Geschäft verbuddeln. | |
| Nacktwandern (Oberkörperfrei) | Innerhalb von Ortschaften kann es strafbar sein, wenn man aktiv Leute belästigt. In der freien Natur ist das aber kein Problem. | 
mehr dazu hier:(https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/) ↩︎